Fall des Spions Minarik wird wieder geöffnet

Pavel Minarik, Foto: CTK

Dreizehn Jahre lang schleppte sich der Fall des kommunistischen Spions Minarík, der einen Bombenanschlag auf den Sitz des Senders Radio Free Europe in München vorbereitet hat. Im Sommer dieses Jahres wurde die Strafverfolgung eingestellt. Dank der Generalstaatsanwaltschaft wird der Fall aber wieder geöffnet. Martina Schneibergova fasst zusammen.

Pavel Minarik,  Foto: CTK
Pavel Minarík war als Agent des kommunistischen Geheimdienstes in den Jahren 1969 bis 1976 in München tätig. Dort bereitete er einen Bombenanschlag auf den Sender Radio Free Europe vor, mit dem den Sendungen aus München ein Ende bereitet werden sollte. Die Tat, die dreißig Jahre zurückliegt, jedoch nie bestraft wurde, wird jetzt erneut von der Justiz behandelt. Generalstaatsanwältin Marie Benesova kam ihrem Versprechen nach und legte am vergangenen Dienstag beim Obersten Gericht Revision gegen die Entscheidung des Kreisgerichtes in Brno ein. Dieses hatte die Strafverfolgung des ehemaligen tschechoslowakischen Spions eingestellt. Das Oberste Gericht kann nun einen neuen Prozess initiieren. Die Richter in Brno hatten die Strafverfolgung aus den folgenden Gründen eingestellt: es sei - so die Richter - angeblich nicht gelungen, dem Täter nachzuweisen, dass er vorsätzlich jemandem Schaden zufügen wollte. Ebenso wenig konnte der Umfang der Schäden nachgewiesen werden, die durch die Explosion entstanden wären. Die Publizistin Petruska Sustrova kommentiert das Urteil der Brünner Richter in der Donnerstagsausgabe der Tageszeitung Lidove noviny wie folgt:

"Den Richtern gelang es nicht, dem Angeklagten die Absicht nachzuweisen, Schaden zuzufügen. Klar, Bomben werden in der Regel von Menschen gelegt, die nur ein wenig Chaos hervorrufen, jedoch niemanden schädigen wollen... Und übrigens: Hätte Herr Minarík beabsichtigt, jemandem Schaden zuzufügen, hätte danach doch niemand Lieder über ihn komponiert und gesungen. So kann die bisherige Behandlung des Falls Minarík gedeutet werden. Die Generalstaatsanwältin denkt jedoch offensichtlich einfach menschlich: Wenn jemand irgendwohin eine Bombe legt, plant er nichts Menschenfreundliches oder Unschädliches, sondern eine Terrortat."

Soweit der Kommentar von Petruska Sustrova. Über die Entscheidung des Kreisgerichtes in Brno war auch der Sektionsleiter der Generalstaatsanwaltschaft erstaunt, der an der Revision arbeitete. Seinen Worten zufolge stellten die Richter die Strafverfolgung ein, ohne dass die dafür erforderlichen Bedingungen erfüllt wurden. Ob der Ex-Spion nochmals vor Gericht gestellt wird, darüber soll bis zum Jahresende entschieden werden.

Aus den Untersuchungen geht hervor, dass der Agent seinen Vorgesetzten in Prag mindestens drei Vorschläge für Bombenattentate geschickt hatte. Damit beging er der Polizei zufolge die Straft der allgemeinen Bedrohung, wofür er zu bis zu 8 Jahren Gefängnis verurteilt werden kann.