Gesetz über die Budgetverantwortung bleibt ohne Änderungen
Das Gesetz über die Budgetverantwortung der Gemeinden, Städte und Kreise bleibt unverändert. Das Verfassungsgericht hat am Montag den Vorschlag von 64 Senatoren zurückgewiesen, die manche Streichungen im Gesetz forderten. Sie argumentierten dabei mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Der Senat stimmte dem Gesetz nicht zu, wurde aber vom Abgeordnetenhaus im vergangenen Jahr überstimmt.
Mit dem Gesetz werden Maßnahmen gegen eine übermäßige Verschuldung der Städte und Gemeinden festgelegt. Die Gemeinden kritisierten es mit der Begründung, die neuen Regeln würden das Wirtschaften der Kommunen lähmen.