Ein erstes Licht auf den Olaf-Bericht
Das Finanzministerium hat einen Teil des Olaf-Berichts veröffentlicht. Fazit: Es könnte teuer werden.
„In unserer ersten Stellungnahme haben wir gemäß den gültigen Gesetzen einen Teil der Abschlussempfehlung von Olaf veröffentlicht. Aus der Empfehlung dieses Beratungsorgans der Europäischen Union geht hervor, dass wir das Projekt ‚Gut Storchennest‘ aus der EU-Förderung herausnehmen sollten.“
Das umstrittene Luxusressort „Storchennest“ soll also von der Liste der Projekte gestrichen werden, die von der EU gefördert werden– so das Fazit der EU-Betrugswächter. Den gesamten Bericht will das Finanzministerium jedoch nicht veröffentlichen, immerhin sei das Papier ein Puzzlestück in den angesetzten polizeilichen Ermittlungen gegen Premier und Ano-Parteichef Andrej Babiš und Parteivize Jaroslav Faltýnek. Zur Erinnerung: Das Storchennest soll als Tochtergesellschaft von Babišs Ex-Konzern Agrofert EU-Gelder erhalten haben. Die waren aber eigentlich für kleine und mittelständische Unternehmen bestimmt.
Die Geheimniskrämerei des Ministeriums kritisiert unter anderem der Senatsvorsitzende Milan Štěch. „Damit würden all jene abgewimmelt, die Auskunft zu dem Fall ersucht hätten“, kommentierte der Sozialdemokrat.
Anders sieht das hingegen der tschechische Chefankläger Pavel Zeman. „Sollten die Ergebnisse des Berichtes tatsächlich ermittlungsrelevant sein, dann sei die Zurückhaltung nur logisch“, so der oberste Staatsanwalt.Immerhin bekommt der Mandats- und Immunitätsausschuss am Freitag und Montag Einsicht in das Dokument. Dieser Ausschuss soll beurteilen, ob die Immunität von Premier Andrej Babiš und Ano-Parteivize Jaroslav Faltýnek aufgehoben werden soll.
Die Sozialdemokratin Kateřina Valachová hat am Freitagvormittag bereits einen Blick in den Olaf-Bericht geworfen und zeigte sich eher ernüchtert. Der Bericht gebe keine Hinweise auf die strafrechtliche Antastbarkeit irgendwelcher Personen, so die Ex-Bildungsministerin gegenüber dem Nachrichtenportal idnes.cz. Solche Urteile stünden dem EU-Organ aber auch nicht zu, sagte Valachová weiter.
Wer übernimmt mögliche Kosten?
Bevor die Causa Storchennest jedoch strafrechtlich aufgearbeitet wird, könnte noch eine andere Frage interessant werden: Wer zahlt, wenn die EU das mutmaßlich veruntreute Geld zurückhaben will? Es geht immerhin um eine stattliche Summe von knapp 1,7 Millionen Euro.Das Finanzministerium sieht da das sogenannte Regionale Operationsprogramm Mittelböhmen in der Pflicht, das in diesem konkreten Fall für die Verteilung von EU-Fördergeldern zuständig war. Einfach wird das nicht, meint die Bürgerdemokratin Jana Poláková, die im Aufsichtsrat des Operationsprogramms sitzt:
„Das Vorgehen ist im Normalfall so, dass das Operationsprogramm sich das Geld vom Eigentümer des jeweiligen Projekts zurückholt. Das Problem hier ist aber, dass die Eigentumslage beim ‚Storchennest‘ damals vollkommen undurchsichtig war.“
Deshalb sieht ihr Kollege Jan Jakob, der für die konservative Top 09 im Aufsichtsrat sitzt, schwarz, sollte die EU Ansprüche geltend machen:„Ich befürchte, dass am Ende der Staat oder der Kreis Mittelböhmen das Geld an die EU zurückzahlen muss. Der Aufsichtsrat des Operationsprogramms wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt zusammenkommen und die Sache beraten. Ich hoffe, dass wir alle dazu notwendigen Dokumente bekommen, einschließlich des Olaf-Berichts.“