Sozialleistungen nur in Form von Lebensmittelkarten sind ungesetzlich
Flächendeckende Auszahlung von Sozialleistungen ausschließlich in Form von Lebensmittelkarten ist ungesetzlich. Darüber informierte am Dienstag die stellvertretende Bürgerbeauftragte Jitka Seitlová. Den Verzicht auf Barauszahlungen könne eine Gemeinde nur in Einzelfällen und nach Überprüfung des Leistungsempfängers anordnen, sagte Seitlova. Gemeinden sind in der letzten Zeit immer häufiger dazu übergegangen Sozialleistungen nur noch als Lebensmittelkarten auszuzahlen. Sie wollen damit den Missbrauch der Sozialleistungen verhindern. Der Einkauf mit Lebensmittelkarten ist nur in Geschäften möglich, mit denen die Gemeinden eine Vereinbarung geschlossen haben.