Fall Polednová kommt vor das Stadtgericht

Der Prager Obergerichtshof muss sich erneut mit dem Fall von Ludmila Brožová-Polednová, der ehemaligen Staatsanwältin im Schauprozess gegen die 1950 zum Tod verurteilte Milada Horáková, befassen. Über ein neues Verfahren hat das Oberste Gericht in Brno/Brünn aufgrund einer von der Obersten Staatsanwältin Renata Vesecká iniziierten Revision entschieden. Die 86-jährige Ludmila Brožová-Polednová war im vergangenen Jahr zunächst zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Diese wurde später vom Obergerichtshof wegen angeblicher Verjährung annulliert. Milada Horáková war die einzige Frau, die in den politischen Prozessen in den fünfziger Jahren hingerichtet worden war.