Gesetzesnovelle: Anerkennung örtlicher Referenden schon ab 35 Prozent Wahlbeteiligung möglich

Die Ergebnisse örtlicher Referenden in Tschechien werden in Zukunft als gültiges Votum deklariert, falls es eine Wahlbeteiligung von mindestens 35 Prozent gegeben hat. Diese rechtliche Änderung sieht eine Gesetzesnovelle vor, die am Montag von Präsident Vaclav Klaus unterschrieben wurde. Die bisher geltende Bedingung für die Anerkennung eines örtlichen Volksentscheids war eine Wahlbeteiligung von über 50 Prozent. Um aber eine weiter reichende Verbindlichkeit des örtlichen Referendums zu erzielen, gelten weiterhin die gegenwärtigen Bedingungen. Danach muss mindestens ein Viertel aller autorisierten Wähler eine gewisse Entscheidung unterstützen.

Autor: Lothar Martin