Gericht: Informationsembargo der Behörde für atomare Sicherheit war ein Fehler

Die Staatliche Behörde für atomare Sicherheit (SÚJB) hat einen Fehler begangen, als sie unter Berufung auf das Geschäftsgeheimnis einer Bürgervereinigung Informationen zu angeblichen Störfällen im Atomkraftwerk Temelin verweigert hat. Das gab am Montag das Oberste Verwaltungsgericht bekannt, nachdem es Beschwerde der Behörde und des Energieunternehmens ČEZ über ein gleich lautendes Urteil des Prager Stadtgerichts abgelehnt hatte. Das südböhmische AKW Temelín hat den ersten Reaktorblock zu Ostern abschalten müssen, weil Komplikationen aufgetreten waren. Die Reparaturarbeiten haben weitere Mängel ans Tageslicht gebracht, so dass der erste Block des AKW auch noch in der kommenden abgeschaltet bleibt.