Innenministerium schlägt doppelte Staatsbürgerschaft für ehemalige tschechische Bürger vor

Ehemalige tschechische Bürger und ihre Kinder, die im Ausland leben und die tschechische Staatsbürgerschaft beantragen, müssten künftig nicht mehr ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben. Dies sieht der neue Gesetzentwurf über die Staatsbürgerschaft vor, den Innenminister Ivan Langer am Montag dem Kabinett vorlegen wird. Derjenige, der um die Erteilung der Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik ersuchen wird, wird dem Entwurf zufolge nicht mehr verpflichtet sein, einen Beleg über den Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft vorzulegen.