Verfassungsgesetz überprüft „Lex Schwarzenberg“
Das Verfassungsgericht wird das Gesetz aus dem Jahr 1947 überprüfen, auf dessen Grundlage das Vermögen der Frauenberger Linie der Familie von Schwarzenberg auf den Staat übertragen worden war. Dazu zählen auch die Schlösser in Český Krumlov / Krumau und in Hluboká nad Vltavou / Frauenberg. Alžběta Pezold, die Enkelin des letzten Besitzers der Güter, Adolf Schwarzenberg, verlangt, dass die kontroverse Rechtsnorm, die so genannte „Lex Schwarzenberg“, für verfassungswidrig und ungültig erklärt wird. Pezold bemüht sich seit Anfang der 90er Jahre erfolglos um die Rückgabe der Güter ihrer Vorfahren. Pezolds Vater Heinrich Schwarzenberg wurde von den Nationalsozialisten im KZ Buchenwald interniert. 1947 billigte das tschechoslowakische Parlament das entsprechende Gesetz zur Enteignung.