Pilsen: Verbot des Neonazi-Aufmarsches war ungesetzlich – Oberbürgermeister ist verklagt worden

Den Aufmarsch von Neonazis, der am 19. Januar hätte stattfinden sollen, hat die Stadt Pilsen zu Unrecht verboten. Zu diesem Urteil kam das Kreisgericht Pilsen. Nach Ansicht des Gerichtes haben die Gründe für ein Verbot nicht ausgereicht. Damit könne der Veranstalter der Demonstration, Václav Bureš, den Aufmarsch erneut organisieren, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Kreisgerichtes. Der Pilsener Oberbürgermeister Pavel Rödl (ODS) hatte am 17. Januar den Aufmarsch der Neonazis kurzfristig verboten, da er mit einer Teilnahme auch ausländischer Extremisten gerechnet habe. Die rechtsextreme „Arbeiterpartei“ (DS) und der Veranstalter des Aufmarsches haben Oberbürgermeister Rödl wegen Amtsmissbrauch verklagt. Präsident Václav Klaus erwägt im Falle einer Verurteilung angeblich eine Begnadigung Rödls.