Richter reichten Beschwerde gegen Einfrierung ihrer Löhne ein
Das Verfassungsgericht hat den Vorschlag zur Aufhebung eines Teils der Regierungsreform öffentlicher Finanzen zurückgewiesen, den einige Richter aus Brno / Brünn eingereicht hatten. Der Vorschlag richtete sich gegen die Einfrierung der Richterlöhne in den Jahren 2008 bis 2010 aus. Diese in der Reform vorgesehene Sparmaßnahme, die seit dem 1. Januar gilt, ist den Richtern zufolge verfassungswidrig und schränkt die Unabhängigkeit der Richter ein. Das Verfassungsgericht wies den Vorschlag zurück, da es bereits vorher schon einen Vorschlag der sozialdemokratischen Abgeordneten erhielt, die ganze Reform aufzuheben. Es ist bislang unklar, wann das Verfassungsgericht über die Reform als Ganzes entscheiden wird.