Oberstes Gericht: Innenministerium hat bei Entschädigungsfall von 1980 falsch entschieden

Das Innenministerium hat im Entschädigungsfall eines Mannes, dessen Vater 1980 bei einem von den sowjetischen Besatzungstruppen verursachten Unfall starb, falsch gehandelt. Es hätte die Entschädigungsforderung nicht ablehnen dürfen, hat der Oberste Gerichtshof entschieden. Wie eine Sprecherin des Innenministeriums sagte, werde man dem Gerichtsspruch nun folgen und dem Mann eine Entschädigungssumme von 150.000 Kronen (5260 Euro) zukommen lassen. Die Forderung hatte der Mann im Januar 2006 eingereicht. Sie war vom Innenministerium mit dem Hinweis abgelehnt worden, dass er bereits in den 80er Jahren eine einmalige Versorgungszahlung für Hinterbliebene in der Höhe von 2800 Kronen erhalten hatte.

Autor: Till Janzer