Tschechisches Kartellamt erhält erneut Kompetenz für elektronische Kommunikation

Das tschechische Kartellamt (UOHS) erhält die Regelungskompetenz für den Bereich "elektronische Kommunikation" zurück. Vor zwei Jahren war diese Zuständigkeit nach Streitigkeiten an das Amt für Telekommunikation (CTU) übergegangen. Da diese Regelung nicht im Einklang mit der EU-Gesetzgebung stand, hat der Senat am Donnerstag eine Gesetzesnovelle verabschiedet, welche die Zuständigkeit wieder in die Hände des Kartellamtes legt. Die Novelle muss nun noch vom Präsidenten gebilligt werden. Die EU hatte nach Auskunft von Industrie- und Handelsminister Martin Riman bereits ein Verfahren gegen die Tschechische Republik eingeleitet.