Kartellamt gegen Booking.com
Das Kartellamt gegen das Buchungsportal Booking.com ein Bußgeld in Höhe von acht Millionen Kronen verhängt.
Das Kartellamt hat dem Buchungsportal Booking.com in Tschechien die sogenannte Bestpreisklausel untersagt. Das bestätigte der Vorsitzende des tschechischen Kartellamts (ÚOHS), Petr Rafaj, in einer Stellungnahme am Montag. Laut seiner Behörde hat Booking.com in den Jahren 2009 bis 2015 sogenannte Vertikalverträge mit Anbietern von kurzfristigen Unterkünften geschlossen. Durch die Bestpreisklausel ließ sich der Vermittler im Gegenzug von Hoteliers verbindlich zusichern, dass diese ihre freien Zimmer bei Konkurrenzportalen nicht günstiger oder zu anderweitig besseren Konditionen anbieten. Wegen dieser Praxis hat das Kartellamt außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 8,336.000 Kronen (325.000 Euro) gegen den Reisevermittler verhängt.
„Der Vorsitzende des Kartellamtes hat die Einwände des Unternehmens Booking.com in Bezug auf die Definition eines relevanten Marktes, den Nachweis von Folgen der Wettbewerbseinschränkung beziehungsweise Zuordnung einer Gesetzesausnahme zurückgewiesen. Die verübte Ordnungswidrigkeit wurde als weniger ernsthaft, aber nicht als Bagatelle eingeschätzt, und der Beschluss in erster Instanz bestätigt“, führte Rafaj in einem Bericht an.
Nach Auffassung des Kartellamts sei durch die Praxis der Wettbewerb auf dem Hotelmarkt in einer unzulässigen Weise eingeschränkt worden. Das Bußgeld ist rechtskräftig und muss bezahlt werden.