Regulierung und Registrierung: Tschechien verschärft Regeln für Airbnb & Co.

Die kurzzeitigen Vermietungen an Touristen über Online-Plattformen wie Airbnb oder Booking.com erfreuen sich wachsender Beliebtheit, bringen aber auch immer mehr Belastung für die Einheimischen. In Tschechien sollen sie voraussichtlich ab 2026 stärker reguliert werden. Vermietern werden dann neue Pflichten auferlegt, die Befugnisse von Gemeinden und Städten werden hingegen erweitert.

Neue Instrumente für die Regulierung der Kurzzeit-Vermietung über Online-Plattformen sind in einer Novelle des Tourismusgesetzes vorgesehen, die Mitte Juli von der Regierung verabschiedet wurde. Demzufolge sollen Städte und Gemeinden künftig eine Höchstzahl von Tagen pro Jahr festlegen, an denen es möglich sein wird, kurzfristige Unterkünfte in Wohnungen anzubieten. Und auch der Zeitraum, in dem die Unterbringung untersagt wird, kann bestimmt werden.

Terezie Radoměřská | Foto: Magistrat der Hauptstadt Prag

Einige Städte, allen voran Prag, beklagen seit langem, dass sie Airbnb nicht ausreichend regulieren können, was sich negativ auf das Leben der Einwohner auswirkt. Terezie Radoměřská (Top 09) ist Bürgermeisterin des ersten Prager Stadtbezirks:

„Das Zentrum wird entvölkert. Denn die Besucher, die hier kurzfristig untergebracht werden, machen Lärm und verhalten sich nicht auf eine Weise, die mit dem normalen Leben der Einwohner vereinbar ist.“

Die Zahl der Unterbringungen über Airbnb und Co. hat sich laut einer Analyse des Prager Instituts für Planung und Entwicklung im laufenden Jahr erhöht und wieder die Werte aus der Vor-Corona-Zeit erreicht. Die Mehrheit der angebotenen Wohnungen befindet sich in der tschechischen Hauptstadt im historischen Stadtkern.

„In derart überlasteten Gebieten wie dem Zentrum Prags, halte ich es für richtig, die Zahl der Tage, an denen die jeweilige Wohnung vermietet werden kann, auf 60 bis 90 zu beschränken“, sagt Bürgermeisterin Radoměřská.

Bis zu 70 Prozent der über Online-Plattformen angebotenen Aufenthalte werden nach Schätzungen des tschechischen Ministeriums für regionale Entwicklung überhaupt nicht gemeldet, so Lukáš Černohorský (Piraten), Staatssekretär im Ministerium:

„Viele Anbieter melden die untergebrachten Ausländer nicht, zahlen keine Gebühren und gehen auch weiteren Pflichten nicht nach.“

Lukáš Černohorský | Foto: Ministerium für regionale Entwicklung

Das Ministerium schätzt, dass dem Staat dadurch bis zu 800 Millionen Kronen (32 Millionen Euro) jährlich verloren gehen. Das soll sich dank der Registrierung von Unterkunftsanbietern im eTurista-Portal ändern. Ohne eingetragen zu sein, soll es künftig nicht mehr möglich sein, legal Unterkünfte anzubieten. Die Online-Plattformen müssen außerdem bei jeder Anzeige die Registrierungsnummer des Unterkunftsanbieters angeben und dem Ministerium für regionale Entwicklung monatlich Daten über die Unterkunftsanbieter übermitteln. Wenn sie nicht kooperieren, können sie mit einer Geldstrafe von bis zu 10 Millionen Kronen (400.000 Euro) belegt werden. Einem Vermieter, der nicht registriert ist, droht eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Kronen (4000 Euro).

Der Vorsitzende des Verbands der privaten Vermieter, Matěj Koutný, hält es für richtig, die Anbieter von Unterkünften zu registrieren. Ihm gefalle jedoch nicht, dass die Städte mehr Befugnisse erhalten und die Regeln selbst festlegen können. Ihre Regeln würden so streng sein, dass sie das Kurzzeitmietgeschäft komplett verhindern, befürchtet er:

„Die Regelung ist meiner Meinung nach sehr problematisch. Denn der Markt ist viel kleiner als man denkt, und seine wirtschaftliche Bedeutung und sein Einfluss auf das Wohnen sind um ein Vielfaches geringer als es aussehen kann. Es droht nun, dass wir den Markt, der für die Stadt nützlich ist und ihr viel Gutes bringt, gedankenlos überregulieren.“

Laut Koutný gibt es viel weniger Vermieter, die sich nicht an die Vorschriften halten, als das Ministerium schätzt. Daher solle mit der Einführung von Beschränkungen für kurzfristige Unterkünfte gewartet werden, bis genügend Daten aus dem eTurista-Portal vorlägen, empfiehlt er.

Das Portal wird im kommenden Jahr in Betrieb genommen. Vorerst müssen sich jedoch nur Hotels oder Pensionen registrieren. Die geplante Änderung des Gesetzes, die die Regierung vorgelegt hat, muss noch vom Parlament gebilligt werden.

Autoren: Markéta Kachlíková , Patrik Salát
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