Übernahme von EU-Recht in nationale Gesetzgebung: Tschechien ist Schlusslicht

Die Tschechische Republik hat von allen 25 EU-Mitgliedsstaaten die schlechteste Wertung im Bezug auf die Übernahme von EU-Recht in nationale Gesetzgebung. Dies teilte die Europäische Kommission in ihrem regelmäßigen Bericht zur Harmonisierung des Rechts im Bereich europäischer Binnenmarkt am Donnerstag in Brüssel mit. Es handelt sich um 151 EU-Richtlinien, die Tschechien zu Beginn des Jahres 2005 nicht in nationales Recht umgesetzt hat. Insgesamt wird in dem Bericht festgestellt, dass in den Ländern der Union die Disziplin schwächer geworden ist, EU-Normen, die die Länder verabschiedet haben, tatsächlich zu übernehmen. "Nicht nur, dass die Staaten damit ihre gesetzlichen Pflichten verletzen, sondern auch Unternehmen und Bürgern werden ihre Rechte vorenthalten und das alltägliche Funktionieren des Binnenmarktes beschädigt." hieß es in der Verlautbarung der Europäischen Kommission.