Schiedsgerichtsverfahren: Tschechien verlor erneut Millionen von Euro
Am 2. April mussten in Tschechien alle Unternehmer und Selbstständigen, die nicht die Dienste von Steuerberatern in Anspruch nehmen, ihre Steuererklärungen abgeben. Ihre Steuern und die der großen Firmen werden aber auch gebraucht, unter anderem um staatliche Niederlagen zu kompensieren.
Am Montag hat die Tschechische Republik nämlich ein weiteres Mal ein Schiedsgerichtsverfahren verloren. Diesmal war es das niederländische Unternehmen Eastern Sugar B.V., das auf Entschädigung pochte, und zwar in Höhe von 109 Millionen Euro. Den Grund dafür nennt der Landwirtschaftsanalytiker Petr Havel:
"Die Herstellung von Zucker ist aufgrund von EU-Quoten limitiert. Die jeweilige Quote wird national auf die einzelnen Produzenten verteilt. Für Tschechien hat sich diese Quote häufig verändert, und bei einer solchen Veränderung war Eastern Sugar im Jahr 2003 nur die Herstellung einer um 30 Prozent geringeren Zuckermenge als zuvor zugebilligt worden. Gegen diese Entscheidung hat die Firma geklagt."
Mit eingeschränktem Erfolg. Das Prager Schiedsgericht hat der holländischen Muttergesellschaft des zweitgrößten einheimischen Zuckerproduzenten nämlich nur eine Entschädigung von 25,4 Millionen Euro zugesprochen. Dazu sagte Petr Havel:
"Es stimmt, dass es uns gelungen ist, die ursprünglich im Raum stehende Entschädigungssumme auf rund ein Viertel zu verringern. Das würde ich durchaus als einen diplomatischen und wirtschaftlichen Erfolg bezeichnen. Wir können jetzt noch den Versuch unternehmen, die Summe weiter zu drücken. Aber eine völlige Aufhebung der Klage mit dem Ergebnis, dass Eastern Sugar kein Anrecht auf Entschädigung hätte, das wird nicht gelingen."
Diesmal, so scheint es, sind der tschechische Staat und damit auch der hiesige Steuerzahler, noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen.