Tschechien und Österreich vertiefen Polizeizusammenarbeit
Radio Prag hat vor dem Wochenende intensiv über den Wien-Besuch des tschechischen Premierministers Jirí Paroubek berichtet, der vergangenen Donnerstag über die Bühne gegangen ist. Im Mittelpunkt des Interesses stand dabei der Vorschlag Paroubeks, eine Versöhnungsgeste gegenüber sudetendeutschen Antifaschisten zu setzen. Heute blicken wir nochmals zurück nach Wien, wechseln aber das Thema. Mitglied der tschechischen Verhandlungsdelegation war nämlich neben Jirí Paroubek auch Innenminister Frantisek Bublan. Mit seiner österreichischen Amtskollegin Liese Prokop hat er einen bilateralen Vertrag zur Vertiefung der Polizeizusammenarbeit unterzeichnet. Gerald Schubert hat Minister Bublan nach Einzelheiten gefragt.
"Wenn etwa die österreichische Polizei auf österreichischem Gebiet jemanden verfolgt, und der Verfolgte die Grenze nach Tschechien überquert, dann müssen die Österreicher den tschechischen Kollegen zwar Meldung machen, können die betreffende Person aber auf tschechischem Gebiet weiterverfolgen. Sie müssen keinen Pass dabei haben und können mit ihrem Polizeiauto und in Uniform einfach weiterfahren. Zum Beispiel auch bis Brünn. Den Flüchtigen können sie dann festhalten. Die tschechische Polizei würde diesen dann offiziell verhaften, und er kann dann wieder an die Österreicher übergeben werden."
Dasselbe gilt natürlich auch umgekehrt. Auch bei der Bekämpfung von Delikten, die vor allem in den Grenzgebieten immer wieder für Aufsehen sorgen, kann der neue Vertrag helfen, sagt Bublan:"Zum Beispiel im Bereich des Menschenhandels oder des sexuellen Missbrauchs von Kindern werden wir Informationen rascher austauschen können. Einfach telefonisch, auf Anfrage, mit einem Codewort."
Mit Deutschland hat Tschechien einen ähnlichen Vertrag. Er gilt allerdings nur in den unmittelbaren Grenzgebieten, während es diese Einschränkung im Falle Österreichs nicht gibt. Die Zusammenarbeit mit den Österreichern ist hier also etwas enger, so Innenminister Frantisek Bublan.
Der Vertrag muss noch in beiden Ländern ratifiziert werden, bevor er offiziell in Kraft tritt.