Tschechischer Arbeitsmarkt

Tschechien hat eine sehr geringe Arbeitslosigkeit, obwohl sich die Corona-Krise negativ auf diesen Indikator auswirkt. Vor dem Beginn der Pandemie betrug die Arbeitslosenquote etwa drei Prozent, im Jahr 2021 stieg sie nach Angaben des tschechischen Arbeitsamtes auf etwa vier Prozent.

Illustrationsfoto: Petr Tichý,  Tschechischer Rundfunk

Die meisten Tschechen sind im sekundären Sektor (Industrie und Gewerbe) beschäftigt. Der Anteil erwerbstätiger Ausländer ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Sie machen derzeit etwa 15 Prozent aller Arbeitnehmer in der Tschechischen Republik aus. Die meisten von ihnen sind in der verarbeitenden Industrie und der Administration beschäftigt, die wenigsten in der öffentlichen Verwaltung. Die Mehrheit der in Tschechien arbeitenden Ausländer kommt aus der Europäischen Union, vor allem aus der Slowakei. Es folgen Ukrainer, Polen, Rumänen und Bulgaren.

Laut Arbeitsgesetzbuch darf die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten, mit einer mindestens halbstündigen Pause nach maximal sechs Stunden. Der Arbeitnehmer hat das Recht, während der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen. Nach dem Gesetz stehen ihm 20 Urlaubstage im Jahr zu, größere Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern in der Regel 25 Urlaubstage. Der monatliche Mindestlohn stieg im Januar 2021 auf 15.200 Kronen (600 Euro), was rund 90 Kronen pro Stunde (3,55 Euro) entspricht.

Illustrationsfoto: Šárka Škapíková,  Tschechischer Rundfunk

Bürger aus den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und aus der Schweiz haben die gleichen Rechte auf Erwerbstätigkeit wie die Bürger der Tschechischen Republik. Ausländer aus Drittstaaten, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, benötigen eine Arbeitserlaubnis – die vom Innenministerium herausgegebene „Arbeitnehmerkarte“. Eine Ausnahme gilt für Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung in der Tschechischen Republik, denen die gleichen Rechte wie tschechischen Staatsbürgern gewährt werden.

Die Einkommensteuer beträgt in Tschechien einheitlich 15 Prozent. Bei einem Einkommen von mehr als 141.764 Kronen pro Monat (5580 Euro) gilt ein Steuersatz von 23 Prozent.

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