Präsidentschaftswahl in Tschechien: Oberstes Verwaltungsgericht mischt die Karten neu

Von links Sprecherin Sylva Dostálová, Gerichtspräsident Josef Baxa, Petr Mikeš, Tomáš Langášek, Radan Malík, Ivo Pospíšil, Michaela Bejčková und Pavel Molek beim Briefing des Obersten Verwaltungsgerichts

Am 13. und 14. Januar stehen in Tschechien die Präsidentschaftswahlen an. Insgesamt waren beim Obersten Verwaltungsgericht 13 Beschwerden bezüglich der zugelassenen Kandidaturen eingegangen. Das Gericht hat nun einen ursprünglich abgelehnten Bewerber zur Wahl zugelassen. Bei einem anderen wurde bestätigt, ihm fehle es an ausreichend Unterschriften für die Kandidatur. Und eine vom Innenministerium zunächst zugelassene Kandidatin darf nun nicht antreten.

Karel Diviš | Foto: Alena Ludvíková,  Wikimedia Commons,  CC BY-SA 4.0 DEED

Insgesamt 21 Bewerber wollten zur nächsten Präsidentschaftswahl antreten. Aber nur neun von ihnen wurden nach der Überprüfung ihrer Anträge vom tschechischen Innenministerium zugelassen. Im Fall von Karel Diviš und Karel Janeček wurde die Ablehnung mit der hohen Fehlerquote der mitgelieferten Unterschriften begründet, welche für die Kandidatur nötig sind. Beide reichten dagegen eine Beschwerde beim Obersten Verwaltungsgericht ein.

Dies gab nun dem Einspruch des Unternehmers Karel Diviš statt. Das Gericht erkennt damit mehrere Unterschriften an, die das Innenministerium ausgeschlossen hatte. Der Unternehmer Diviš hat somit die Schwelle von 50.000 Signaturen knapp überschritten und kann im Januar kandidieren. Der Bewerber zeigte sich nach dem Gerichtsbeschluss zufrieden:

„Ich habe von mehr als 50.000 Bürgern das Vertrauen bekommen, um zum Staatspräsidenten zu kandidieren. Wäre meine Kandidatur abgewiesen worden, hätte man dadurch nicht nur meine, sondern auch deren Verfassungsrechte mit Füßen getreten.“

Karel Janeček | Foto:  TV Nova

Anders ging die Beschwerde von Karel Janeček aus. Selbst die zusätzliche Anerkennung von mehreren hundert Unterschriften reichte nicht aus. Das Verwaltungsgericht lehnte seinen Einspruch ab.

Und ebenso darf Denisa Rohanová nicht bei den Wahlen kandidieren. Die Vorsitzende des tschechischen Schuldner-Verbandes ČAP wurde zwar ursprünglich vom Innenministerium zugelassen. Ihre Anmeldung stützte sich jedoch auf Unterschriften von ehemaligen Abgeordneten aus der vergangenen Legislaturperiode. Das Oberste Verwaltungsgericht sah dies als nicht zulässig an. Richter Tomáš Langášek:

„Die anstehende Präsidentschaftswahl wurde am 1. Juli dieses Jahres ausgerufen. Die Bewerbung von Denisa Rohanová wurde von den ehemaligen Abgeordneten schon im Oktober letzten Jahres eingereicht, und deren Mandat ist inzwischen ausgelaufen. Der Antrag hat daher keine Rechtswirkung.“

Denisa Rohanová | Foto: ČT24

Das Innenministerium hätte laut dem Richter die Unterzeichner in einem Brief darüber informieren sollen, dass die Bewerbung Rohanovás nicht angenommen werde und nach der Ausrufung der Wahl erneut aufgesetzt werden könne.

Karel Janeček sowie Denisa Rohanová kündigten nun an, die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtes vom Dienstag beim Verfassungsgericht anzufechten. Mehrere vom Inlandssender des Tschechischen Rundfunks angesprochene Rechtsexperten sehen darin aber keine Hürde für den Ablauf der Wahlen. Laut Jan Wintr von der Karlsuniversität sieht das Wahlverfahren eine Überprüfung durch das Oberste Verwaltungsgericht vor. Diese sei auch in den Zeitplan der Wahl eingebaut, damit die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Das Verfassungsgericht sei jedoch nicht in dieses System integriert, so Wintr gegenüber dem Nachrichtenportal irozhlas.cz.

Sein Kollege Ondřej Preuss sagte zudem gegenüber dem Tschechischen Rundfunk:

„Sollte das Verfassungsgericht die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts aufheben, müssten die ganze Wahl oder zumindest einige Teile, zum Beispiel die Stimmabgabe an sich, wiederholt werden. Ich sehe dies aber sehr skeptisch. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Fall von Karel Janeček etwa geht über den notwendigen Rahmen weit hinaus. Ich glaube also nicht, dass das Verfassungsgericht die Entscheidungen aufheben wird.“

Nach der nachträglichen Zulassung von Karel Diviš und der Ablehnung von Denisa Rohanová werden nun weiterhin neun Personen um das Amt des tschechischen Staatsoberhauptes kämpfen.

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