Oberste Staatsanwaltschaft in Tschechien befasst sich mit mildem Urteil in Vergewaltigungsprozess

Die oberste Staatsanwaltschaft in Tschechien hat aus eigener Initiative damit begonnen, das milde Urteil in einem Vergewaltigungsprozess in Brno / Brünn unter die Lupe zu nehmen. Die Bewährungsstrafe für einen Mann, der jahrelang seine minderjährige Stieftochter sexuell missbraucht hatte, hat zu einer Welle der Kritik in der tschechischen Öffentlichkeit geführt. Man habe Informationen zum bisherigen Vorgehen der Kollegen der Bezirksstaatsanwaltschaft in Vyškov / Wischau und der Kreisstaatsanwaltschaft in Brno / Brünn angefordert, teilte die oberste Staatsanwaltschaft mit.

Zunächst hatte das Bezirksgericht in Vyškov den Mann wegen Vergewaltigung und Kinderpornographie zu drei Jahren Haft verurteilt. Im Berufungsverfahren entschied das Kreisgericht in Brünn aber, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Die zuständige Richterin begründete dies mit den Ergebnissen eines Gutachtens, denen nach das Mädchen keine bleibenden Schäden davontragen werde. Der Psychologe, der das Gutachten geschrieben hat, nannte dies jedoch eine Fehlinterpretation seines Befundes. Sowohl die oberste Staatsanwaltschaft, als auch Justizminister Pavel Blažek (Bürgerdemokraten) warten derzeit auf die offizielle Begründung des Urteils.

Autor: Till Janzer