Verfassungsgericht vereinfacht Entschädigung für minderjährige Opfer häuslicher Gewalt

Das tschechische Verfassungsgericht hat der Klage eines Mädchens Recht gegeben und damit minderjährigen Opfern von häuslicher Gewalt den Weg zu einer Entschädigung hierzulande erleichtert. In dem Urteil vom Mittwoch wird betont, dass die Strafgerichte die Geschädigten nicht an unnötige Zivilverfahren verweisen sollten, wenn sie selbst über eine Entschädigung entscheiden können, und das auch nur teilweise.

In dem vorangegangenen Vergewaltigungsprozess hatte der Anwalt des heute zwölfjährigen Mädchens unter anderem eine Abfindungszahlung gefordert. Diese war vom Bezirksgericht abgewiesen und dazu ein Zivilverfahren angewiesen worden. Das Verfassungsgericht konstatierte nun am Mittwoch, dass eine solche Verhandlung zusätzliche Beweiserhebungen und Befragungen des Opfers sowie eventuell eine erneute Konfrontation mit dem Täter bedeute, was unangenehme Erinnerungen wieder hervorrufen könne. Dies gelte umso mehr bei besonders verletzlichen Opfern, wie etwa Kindern, so das Urteil.