Grundschullehrerin aus Prag für Leugnung russischer Kriegsverbrechen zur Bewährungsstrafe verurteilt

Lehrerin Martina Bednářová aus Prag ist für die Leugnung russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe mit einer 20-monatigen Bewährungszeit verurteilt worden. Zudem wurde ein dreijähriges Unterrichtsverbot gegen Bednářová verhängt. Die Lehrerin muss auch einen Kurs der medialen Kompetenz absolvieren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Tschechisch-Lehrerin, die sich mit dem Thema der russischen Invasion im Unterricht in der achten Klasse befasste, besteht auf ihren Aussagen. Die Richterin erklärte, Russlands Aggression gegen die Ukraine sei von einem Großteil der Welt verurteilt worden und davon sei in der Zeit, als die Lehrerin mit den Schülern über das Thema sprach, viel berichtet worden. Die Richterin merkte an, hätte Bednářová ähnliche Aussagen vor ihren Freunden gemacht, wäre sie wahrscheinlich nicht strafrechtlich verfolgt worden. Schädlich ist es laut der Richterin aus dem Grund, dass sie Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren aussuchte, sie als Geiseln nahm und diese konnten nichts anderes machen, als zu sitzen und sich ihre Aussagen anzuhören. Die Richterin betonte, die Angeklagte könne denken, was sie wolle, sie dürfe jedoch ihre Stellung als Lehrerin nicht missbrauchen.

Bednářová, die in den Wahlen zum Abgeordnetenhaus im Herbst für die von den Kommunisten gegründete Bewegung Stačilo! kandidiert, wiederholte am Donnerstag, sie bestehe auf ihren Erklärungen. Sie hatte unter anderem das Massaker von Butscha in Frage gestellt. Laut den Gerichten verletzte die Lehrerin das Schulgesetz, innere Vorschriften der Schule sowie das Arbeitsgesetz.