Verleumdung russischer Kriegsverbrechen: Gericht in Prag spricht Lehrerin frei

Das Bezirksgericht in Prag 6 hat am Donnerstag eine Tschechischlehrerin freigesprochen, die wegen der Leugnung russischer Kriegsbrechen in der Ukraine angeklagt war. Die Richterin begründete das Urteil damit, dass es zu keiner Straftat gekommen sei. Die angeklagte Grundschullehrerin hatte jede Schuld von sich gewiesen und sich damit verteidigt, dass es zu ihren Äußerungen im Fach Medienkompetenz gekommen war. Sie betonte zudem, dass Thema in Einklang mit den Anweisungen des Bildungsministeriums gewählt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Fall für eine achtmonatige Bewährungsstrafe und ein fünfjähriges Berufsverbot plädiert. Die Richterin teilte jedoch mit, die Angeklagte könne nicht für ihre Meinung verurteilt werden. Zudem betonte sie, dass die Lehrerin führ ihren Fehltritt bereits belangt wurde, wenngleich nicht mit strafrechtlichen Mitteln. Die betroffene Person war von ihrer Schule gekündigt worden.

Das Urteil des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt legte Berufung ein.