Anstehende Wahlen: Gerichte weisen alle Klagen gegen Kandidatenlisten zurück

Die Kreisgerichte haben alle Anträge auf Annullierung der Kandidatenlisten für die im Oktober anstehenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus abgelehnt. Dies teilte das tschechische Innenministerium am späten Mittwochabend im Netzwerk X mit. Gegen die Bewegung Stačilo! sowie gegen „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD) und die Piratenpartei wurden mehrere Anklagen eingereicht wegen des Verdachts, es handle sich um Wahlbündnisse, die allerdings als Einzelparteien beziehungsweise Bewegungen kandidierten.

Zu den Kandidaten der Bewegung Stačilo! gehören Vertreter der Kommunisten sowie der ČSNS, SD-SN und der Mährischen Partei. Auf der Liste stehen stehen auch Kandidaten der Sozialdemokraten. Des Weiteren nutzen die Kandidatenliste der SPD auch Vertreter der Parteien Trikolora, Svobodní und PRO. Die Piraten haben in einigen Regionen Vertreter der Grünen auf den Kandidatenlisten.

Eine Einzelpartei muss fünf Prozent der Wählerstimmen gewinnen, um ins Abgeordnetenhaus einziehen zu können. Für Koalitionen gilt eine höhere Hürde, und zwar acht Prozent bei zwei Einheiten und elf Prozent bei Bündnissen aus drei und mehr Einheiten.

Die Partei Volt Česko kündigte am Donnerstag an, sich wegen der Kandidatenliste der Bewegung Stačilo! an das Verfassungsgericht zu wenden.