Verfassungsgericht: Adelsfamilie Serényi hat Recht auf Rückgabe der Einrichtung aus Lomnice

Das Verfassungsgericht hat den Erben der Adelsfamilie Serényi den Weg zur Rückgabe der ehemaligen Einrichtung des Schlosses Lomnice geebnet. Im Teil, der die Einrichtung des Schlosses in Luhačovice betraf, wiesen die Verfassungsrichter die Beschwerde jedoch zurück. Über die Einrichtung aus Lomnice wird das Kreisgericht in Brno erneut entscheiden. Die Gegenstände aus Luhačovice werde die Familie nicht mehr bekommen, folgt aus dem Urteil des Verfassungsgerichts. Die Anwältin der Familie, Daniela Trávníčková, begrüßte die Entscheidung der Verfassungsrichter. Zur Einrichtung aus Lomnice gehörten der Anwältin zufolge Möbel, Porzellan, Glas, Fotografien und historische Jagdwaffen.

Der tschechische Staat gab Isabella Thienen-Adlerflycht beide Residenzen nach jahrelangem Rechtstreit zurück. Sie war Tochter des letzten Besitzers, Alois Serényi. Die Schlösser wurden jedoch ohne Einrichtung zurückgegeben. Diese befindet sich in mehreren anderen historischen Residenzen. Nach dem Tod von Isabella Thienen-Adlerflycht setzt Franz Thienen-Adlerflycht den Rechtsstreit fort. Im Fall von Lomnice gab das Verfassungsgericht der Beschwerde statt. Bei Luhačovice sieht die Situation anders aus. Isabella Thienen-Adlerflycht hatte 1991 um die Rückgabe der Einrichtung nur aus Lomnice ersucht. Laut dem Urteil kann diese Tatsache nicht mehr rückgängig gemacht werden, es sei denn, dass der Staat die Gegenstände freiwillig zurückgeben würde.