Sammelklagen als Instrument des Verbraucherschutzes – in Tschechien bisher wenig genutzt
Schon seit zwei Jahren gibt es in Tschechien die Institution einer Sammelklage – also die Möglichkeit, dass sich mehrere Menschen, die auf die gleiche Weise geschädigt wurden, für eine Klage zusammenschließen. Allerdings sind seitdem hierzulande lediglich zwei solcher Beschwerden bei Gericht eingegangen, und entschieden wurde nur über eine.
Ein verspäteter Flug, eine nicht gelieferte Bestellung oder ein intransparenter Stromvertrag. Von solchen Fällen sind meist Dutzende oder gar Hunderte von Menschen auf einmal negativ betroffen. Und deswegen können sie dann eine Sammelklage einreichen.
Der Sender Radiožurnál des Tschechischen Rundfunks berichtete letztes Jahr im Juli über das allererste Urteil zu einer Sammelklage in Tschechien. Die Schreinerei Postýlkov hatte Dutzende Bestellungen von Kinderbetten nach Maß nicht oder nur in Einzelteilen ausgeliefert. Das Gericht verurteilte die Firma zu Entschädigungszahlungen von insgesamt über eine Million Kronen (41.000 Euro).
Initiiert hatte das Verfahren die Organisation OnlineMediátor.cz, für die die Anwältin Tereza Borkovcová arbeitet:
„Wir sind eines der befugten Subjekte, die eine Sammelklage einreichen können. Und wir sind bisher das einzige, das dies getan hat. Wir tragen die Kosten der Gerichtsverhandlung. Aber die Finanzierungsmöglichkeiten sind für uns sehr beschränkt.“
Eine Genehmigung des Ministeriums für Industrie und Handel für die Einreichung von Sammelklagen haben aktuell vier NGOs in Tschechien. Privatpersonen dürfen sich nicht ohne ihre Hilfe an ein Gericht wenden.
Genehmigung des Ministeriums nötig
Von OnlineMediátor.cz stammt auch die zweite und bisher letzte Beschwerde vom Februar dieses Jahres, bei der es um Kompensationen für einen verspäteten Flug geht. Der Verein dTest hat ebenfalls die nötige Lizenz. Bisher habe er sie aber noch nicht genutzt, weil die finanzielle Belastung zu hoch sei, so Chefjurist Jan Šůra:
„Alle Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Verbraucherorganisation. Ein weiteres Problem liegt darin, dass ihre Provision auf maximal 16 Prozent festgeschrieben ist – und das Gericht kann sie auch noch verringern.“
Beide Advokaten stimmen darin überein, dass ein Potential für mehr Sammelklagen in Tschechien durchaus bestehe. Jan Šůra benennt einige Bereiche, in denen die Kunden aktiv werden könnten. Und er hat auch seine Vorstellungen von einer Vereinfachung des Verfahrens:
„Wir stoßen oft auf automatische Verlängerungen von Abos oder auch auf unberechtigte Wiederholungen von Zahlungseinzügen. Eine solche Klage sollte weniger formalisiert und viel einfacher sein. Ideal wäre nur ein Klick zur digitalen Verarbeitung nach Ausfüllen der grundlegenden Angaben.“
Hohe Kosten, niedrige Provision
Das tschechische Justizministerium hatte bei Einführung der Sammelklagen vor zwei Jahren auch in vorsichtigen Schätzungen mit fünf bis zehn Anträgen pro Jahr gerechnet. Dass diese Möglichkeit bisher nicht in dem Maße genutzt werde, will Ressortleiter Jeroným Tejc (parteilos) noch nicht als einen Misserfolg bezeichnen. In den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks wies er vor allem darauf hin, dass es bisher keine Missbrauchsversuche gebe:
„In dieser Hinsicht kann festgestellt werden, dass sich die Einführung bewährt hat. Und dass die eingebauten Absicherungen gegen einen Missbrauch ausreichend sind und funktionieren. Der Erfolg und Nutzen eines solchen Gesetzes lässt sich sinnvollerweise erst mit einem Abstand von vier bis fünf Jahren seit dem Tag des Inkrafttretens bewerten.“
Die Zahl der Sammelklagen werde in den kommenden Jahren steigen, äußert Tejc seine Erwartungen. Und Tereza Borkovcová von OnlineMediátor.cz bestätigt, dass ihre Organisation sicher weitere Fälle einreichen werde.







