Oberster Gerichtshof: Menschen können vom Staat Entschuldigung wegen Corona-Auflagen bekommen
Menschen in Tschechien können vom Staat eine Entschuldigung für die während der Corona-Pandemie vom Gesundheitsministerium verhängten Maßnahmen verlangen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Maßnahmen später vom Obersten Verwaltungsgericht gekippt wurden und fristgerecht den Vorgaben des Pandemiegesetzes entsprechend Beschwerde eingereicht wurde. Dies geht aus einem Urteil des Obersten Gerichtshofes hervor, das einem Mann aus Jesenice bei Prag Recht gegeben hat.
Der Kläger hatte gemeinsam mit anderen im Jahr 2021 wegen eines Personenschadens eine Entschuldigung vom Gesundheitsministerium verlangt. Das Ministerium hatte damals aufgrund der Corona-Pandemie die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, die Verpflichtung zum Tragen eines Mundschutzes eingeführt oder den Betrieb von Geschäften und Dienstleistungen untersagt. Das Oberste Verwaltungsgericht erklärte diese Beschlüsse später für rechtswidrig.