Oberstes Gericht Tschechiens lehnt Regierungspläne zu verpflichtender Weiterbildung für Richter ab
Das Oberste Gericht Tschechiens hat sich gegen das Vorhaben der Regierung ausgesprochen, einen verpflichtenden Weiterbildungsplan für Richter einzuführen. Die Institution kritisiert vor allem, dass sie nicht aktiv in das Bewertungsverfahren für das geplante Gesetz einbezogen worden sei. Dies geht aus den Anmerkungen des Obersten Gerichts zum Gesetzesentwurf auf der Website der Regierung hervor.
Die angedachte Vorgabe stammt von einer Gruppe Abgeordneter, angeführt von Justizminister Pavel Blažek (Bürgerdemokraten). Dabei soll für jeden Richter im Land ein individueller dreijähriger Weiterbildungsplan erstellt werden, den sie selbst abarbeiten müssten. Bisher ist die Weiterbildung hierzulande zwar verpflichtend, sieht aber keine zeitlichen Details vor. Der Vorsitzende des Obersten Gerichts, Petr Angyalossy, bezeichnet die geplante Reform als konzeptlos und verweist darauf, dass die Justizakademie ihre Lehrpläne immer nur ein Jahr im Voraus aufsetzt. Die Regierung will den Gesetzentwurf erneut am Mittwoch diskutieren.