Oberstes Verwaltungsgericht: Aufmarsch der Rechtsradikalen darf nicht stattfinden
Die rechtsradikale tschechische Vereinigung der "Jungen Nationaldemokraten" hat die vorgeschriebenen Formalitäten bei der Anmeldung ihres Aufmarsches bei den Behörden, den sie für den 10. November im ehemaligen Prager jüdischen Vierteil einberufen hatte, nicht erfüllt. Aus dem Grund darf der Aufmarsch nicht stattfinden. Darüber entschied das Oberste Verwaltungsgericht am Montag. Das Prager Magistrat sollte sich einer Gerichtssprecherin zufolge mit der nicht richtig angemeldeten Versammlung gar nicht befassen.