Oberstes Verwaltungsgericht prüft etwa 400 Beschwerden zur Präsidentschaftswahl

Beim Obersten Verwaltungsgericht Tschechiens sind in der gesetzlich festgelegten Frist etwa 400 Beschwerden zur kürzlich stattgefundenen Präsidentschaftswahl eingegangen. Größtenteils wurden dazu vorgefertigte Formulare von standardisierter Form und Inhalt genutzt. Darüber informierte eine Gerichtssprecherin die Presseagentur ČTK.

Die zweite und abschließende Runde der Präsidentschaftswahl fand am 27. und 28. Januar statt, die Beschwerdefrist ist am Dienstag um 16 Uhr abgelaufen. Das Gericht hat nun 15 Tage Zeit zur Bearbeitung. Nach den letzten Präsidentschaftswahlen vor fünf Jahren waren nur 70 Beschwerden eingegangen. Das Gericht hat damals keiner einzigen stattgegeben.