ODS lässt EU-Vertrag durch Verfassungsgericht prüfen
Der vor zwei Tagen von den Regierungschefs der EU in Lissabon angenommene neue EU-Vertrag soll durch das tschechische Verfassungsgericht überprüft werden. Das haben die Bürgerdemokraten am Samstag auf der Sitzung des Exekutivrates in Pilsen beschlossen. Zu prüfen sei, ob der Vertrag mit der Verfassung vereinbar ist. Damit er in Kraft treten kann, müssen ihn alle 27 EU-Staaten unterschreiben. In Tschechien stand zur Debatte, ob über den Vertrag durch ein Referendum abgestimmt werden soll. Premier Mirek Topolanek hat sich wiederholt für eine Ratifizierung durch das Parlament ausgesprochen, wenn - wie er sagte - die Verfassung unangetastet bleibe. Ein Referendum hat bisher nur Irland angekündigt.