Kabinett verabschiedet Verfassungsgesetz über das Referendum

Das Kabinett hat am Mittwoch die Regeln für ein allgemeines Referendum verabschiedet. Mit dem Entwurf könnte auch die Frage einer Volksabstimmung über die EU-Verfassung gelöst werden. Das weitere Schicksal des Gesetzes ist jedoch sehr unsicher. Martina Schneibergova fasst zusammen:

Die Regierung hat den Entwurf zu einem Verfassungsgesetz verabschiedet, das es den Menschen ermöglichen soll, sich in einem Referendum zu grundlegenden Fragen der Innen- und Außenpolitik zu äußern. Der Minister und Chef des Legislativrates, Jaroslav Bures, der den Gesetzesentwurf vorbereitete, sagte:

"Es wird sich dabei um typische exekutive Fragen von grundlegender Bedeutung handeln - z. B. um Bauprojekte, die für den ganzen Staat wichtig sind, um Bauprojekte, die hinsichtlich ihrer langfristigen Finanzierung über den Rahmen einer Region hinausgehen usw."

In einem Referendum könnten die Bürger auch über die Ratifizierung der EU-Verfassung entscheiden. In dem nun vorgelegten Entwurf sind jedoch mehrere Einschränkungen verankert. Ein Plebiszit darf nicht die Kompetenzen des Parlaments ersetzen. So könnten die Bürger beispielsweise nicht über die Auflösung des Senats entscheiden. Nach Meinung des Politologen Lukás Vales gehört ein Referendum in die tschechische Verfassung:

"Die Verfassung rechnet bereits seit ihrer Verabschiedung damit, dass ein Volksreferendum Bestandteil der tschechischen Rechtsordnung sein wird. Aus dieser Sicht ist der von der Regierung vorgelegte Entwurf logisch. Auch wenn wir wissen, dass alle bisherigen Versuche, einen entsprechenden Entwurf durchzusetzen, erfolglos waren. Andererseits halte ich die Ratifizierung der EU-Verfassung nicht gerade für den am besten geeigneten Fall, um in einem Referendum zu entscheiden."

Für die Verabschiedung eines Verfassungsgesetzes ist jedoch die Zustimmung von mindestens 120 der insgesamt 200 Abgeordneten und auch von drei Fünfteln der Senatoren nötig. Die oppositionelle Demokratische Bürgerpartei (ODS), die vor allem im Senat eine dominierende Stellung hat, lehnt eine allgemeine Volksbefragung ab. Nach Meinung der ODS-Abgeordneten Eva Dundácková würde ein Gesetz über ein universelles Referendum nichts bringen:

"Wir sind der Meinung: Wenn schon ein Referendum durchgeführt werden soll, dann nur über Fragen, die wirklich sehr bedeutend sind und die jeden Bürger betreffen. Das heißt: Es soll ein einmaliges Referendum sein, wofür es immer wieder möglich sein wird, das zuständige Gesetz zu verabschieden."

Der Politologe Lukás Vales ist eher skeptisch, was den möglichen Erfolg des Gesetzentwurfs betrifft:

"Die Bürgerdemokraten bevorzugen wahrscheinlich aus ideologischen Gründen die Prinzipien der indirekten, d. h. der Vertreterdemokratie. Die Institution des Referendums ist umgekehrt etwas, das sie langfristig ablehnen. Ich befürchte, dass die Chance, dass der Entwurf vom Senat verabschiedet wird, fast gleich Null ist."