Präsident der Ärztekammer darf sich erneut zur Wahl stellen

Die tschechische Ärztekammer hat am Samstag ihre Statuten geändert. Sie erlauben es dem derzeitigen Präsidenten Milan Kubek bei den Wahlen im nächsten Jahr ein weiteres Mal für den Vorsitz zu kandidieren. Bislang durften Präsident, Vizepräsident und die Mitglieder des Vorstandes nur zwei Wahlperioden lang amtieren. Kritiker bezeichneten die Änderung als „Lex Kubek“, die es lediglich dem derzeitigen Präsidenten ermöglichen soll erneut anzutreten. Insgesamt stimmten 175 der Delegierten für die Änderung, 113 waren dagegen und 15 enthielten sich. Zugleich wurde ein Verlängerung der Wahlperiode auf fünf Jahre beschlossen. Kubek hatte bereits im Vorfeld verlauten lassen, dass er im nächsten Jahr erneut kandidieren will.

Autor: Annette Kraus