Präsident Václav Klaus unterschrieb Gesetzesnovelle zu Krankengeldregelung

Im Zeitraum von September bis Ende des Jahres werden die Krankgeschriebenen in den ersten drei Tagen ihrer Krankheit 25 Prozent ihrer Einkommen beziehen. Ab Januar 2009 werden sie in den ersten drei Tagen gar kein Krankengeld bekommen. Die entsprechende Gesetzesnovelle hat Präsident Václav Klaus unterschrieben. Die letztere Regelung galt bereits seit Januar dieses Jahres, wurde jedoch durch das Verfassungsgericht aufgehoben. Ab Januar kommenden Jahres wird das Krankengeld erst ab 15. Tag der Krankheit von einer Versicherungsanstalt ausgezahlt. Zwischen dem 4. und dem 14. Tag bekommt der Patient 60 Prozent seines Gehalts vom Arbeitgeber. Ersetzt werden jedoch nur die Arbeitstage. Präsident Klaus hat auch eine Novelle des Rentengesetzes unterschrieben, mit dem die Altersgrenze für den Rentenabgang ab dem Jahr 2030 auf 65 Jahre angehoben wird.