Präsident Zeman bestätigt Abschaffung der Praxisgebühren
Ab Januar 2015 müssen die Patienten in Tschechien keine Praxisgebühr mehr bezahlen. Wie der Sprecher von Miloš Zeman am Donnerstag mitteilte, hat der Staatspräsident die entsprechende Novelle im Krankenversicherungsgesetz gebilligt. Damit entfällt auch die Rezeptgebühr in den Apotheken. Die Höhe der bisherigen Zuzahlungen lag bei 30 Kronen – umgerechnet ca. einem Euro. Für die Inanspruchnahme des ärztlichen Bereitschaftsdienstes werden weiterhin 90 Kronen (3,20 Euro) berechnet.
Die Zuzahlungen im Gesundheitswesen hatte das konservative Regierungsbündnis unter Premier Mirek Topolánek (ODS) im Jahr 2008 eingeführt. Die Abschaffung ist Teil des Regierungsprogramms der derzeitigen Mitte-Links-Koalition unter Bohuslav Sobotka (ČSSD).