Reform des Jugendstrafrechts - Einsetzung von Jugendrichtern

Am Mittwoch beschäftigte sich die tschechische Regierung nicht nur mit der Frage, wie man jugendliche Straftäter künftig besser erziehen kann, sondern auch damit, wer denn demnächst eigentlich über sie zu Gericht sitzen soll. Olaf Barth berichtet.

Falls das tschechische Parlament im Herbst dem von der Regierung verabschiedeten Gesetzesvorschlag zustimmt, dann werden schon bald spezielle Jugendrichter über das weitere Schicksal straffällig gewordener Jugendlicher im Alter zwischen 15 und 21 Jahren entscheiden. Bisher taten dies die selben Richter, die auch das Strafmaß für Erwachsene festlegten.

Die neuen Jugendrichter sollen nach den Plänen der Regierung in besonderer Weise pädagogisch und psychologisch geschult werden. Außerdem sollen sie grundsätzlich Experten hinzuziehen und auch die gerichtlichen Beisitzer müssen über Erfahrungen im Erziehungsbereich verfügen.

Die Strafmündigkeitsgrenze von 15 Jahren sei zwar nicht herabgesetzt worden, verkündete ein Sprecher des Justizministeriums, dennoch könnten sich die Jugendgerichte mit jüngeren Übeltätern beschäftigen und gegebenenfalls Erziehungsmaßnahmen verhängen. Wie diese Maßnahmen aussehen werden, sofern der Vorschlag zum Gesetz wird, ist auch schon klar: Die Palette reicht von Besuchen bei Erziehern über Kontrollen von Beamten in der Familie des

Betroffenen, bis hin zur Überstellung in eine Ersatzfamilie oder Einweisung in eine Erziehungsanstalt. Wobei die Einweisung in eine Erziehungsanstalt wirklich nur bei sog, aussichtslosen Fällen angewendet werden soll, bei denen alle anderen Versuche versagt haben.

Ziel dieser ganzen Maßnahmen ist es laut dem Leiter der legislativen Abteilung des Justizministeriums, Vladimir Kral, zu verhindern, dass künftig Straftaten ungeahndet bleiben, weil die Täter jünger als fünfzehn Jahre und damit nicht strafmündig sind.

Auffällig sowohl bei der Berichterstattung in den Medien als auch bei den Aussagen der Politiker ist allerdings, dass immer wieder das Wort Strafe und nicht Erziehung fällt, wie es doch eigentlich im Zusammenhang mit Jugendlichen der Fall sein sollte.

Autor: Olaf Barth
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