Regierung berät über eine Änderung des Wahlgesetzes

Von sechs auf nur drei Modelle hat heute das Kabinett die Zahl der Varianten zu einem neuen Wahlgesetz reduziert. Justizminister Jiří Pospíšil wurde beauftragt, alle drei Gesetzesvarianten in Paragraphenform auszuarbeiten. Danach soll eine politische Debatte innerhalb der Koalition und anschließend auch quer durch das Parteienspektrum in beiden Parlamentskammern geführt werden. Die einzelnen Gesetzesvarianten verfolgen in unterschiedlichem Umfang zwei Ziele: die Stärkung der Position der Wahlsiegerpartei und ein System der Mandatsverteilung, das für die kleineren Parteien günstiger wäre.