Regierung will Antidiskriminierungs-Legislative vereinheitlichen

Weiter hat das Kabinett am Montag den ersten Schritt zur Verabschiedung eines Antidiskriminierungs-Gesetzes unternommen und eine entsprechende Vorlage von Vizepremier Petr Mares gebilligt. Danach soll der Schutz vor Diskriminierung jeglicher Art künftig in einer einzigen Gesetzesnorm festgelegt sein und nicht mehr - wie bislang - in etwa 60 verschiedenen Bestimmungen. Damit nähere sich die Tschechische Republik nach Meinung von Mares auch der EU-Gesetzgebung an. Ob die Einhaltung des Antidiskriminierungs-Gesetzes durch den Ombudsmann oder ein neu zu schaffendes Amt überprüft werden soll, ist bislang unklar. Mares will für beide Varianten einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten.