Resolution des Europaparlaments zum EU-Beitritt der Tschechischen Republik
Das Europa-Parlaments hat am Mittwoch in Strassburg eine Resolution angenommen, die die tschechische Bemühung um den EU-Beitritt beurteilt.
Das Europa-Parlaments hat am Mittwoch in Strassburg eine Resolution angenommen, die die tschechische Bemühung um den EU-Beitritt beurteilt.
Das Dokument beinhaltet einen wichtigen Punkt, in dem das Parlament der Forderung der Tschechischen Republik entgegenkommt: Ausländer sollen nach dem EU-Beitritt Tschechiens für eine Übergangsphase nur über beschränkte Möglichkeiten verfügen, Immobilien und Boden in der Tschechischen Republik zu kaufen.
Das Europa-Parlament drängte auf eine möglichst schnelle Osterweiterung der Union. Die ersten Länder - darunter auch Tschechien - sollen bis zum Jahre 2004 aufgenommen werden. Die Tschechische Republik wird immerhin auch in vielen Punkten kritisiert: Man sollte danach streben, die Stellung der Roma- Minderheit in der Gesellschaft zu verbessern. Als "kompliziert" wurde die Bemühung der tschechischen Regierung bezeichnet, die Liberalisierung im Telekommunikationsbereich zu verschieben. Die tschechische Regierung und Beamte der Europäischen Kommission werden beauftragt, effektive Maßnahmen im Kampf gegen Sex-Tourismus, Kinderprostitution und Frauenhandel in tschechisch-deutschen Grenzgebieten anzunehmen. Die EP-Abgeordneten fordern die Annahme eines sofortigen Programms zur Schaffung eines unabhängigen und leistungsfähigen Gerichtswesens sowie eine transparente Regulation in Bezug auf politische Unabhängigkeit audiovisueller Medien.
Gelobt wurde hingegen die sich verbessernde allgemeine Lage der tschechischen Wirtschaft ebenso wie die schnellere Anpassung tschechischer Gesetze an das europäische Recht. Trotz der Bemühung der Abgeordneten der Grünen Partei beinhaltet die Resolution keine Erwähnung über das AKW Temelin. Im Text wird nur der Bedarf hervorgehoben, eine hohe Sicherheitsstufe des Atommeilers zu gewähren. Das Europa-Parlament lobte des weiteren die Bereitschaft des tschechischen Kabinetts, die sog. Benes-Dekrete, die nach dem Zweiten Weltkrieg u.a. die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei ermöglicht hatten, in Bezug auf das europäische Recht zu überprüfen. Der Tschechische Botschafter bei der EU, Libor Secka, bezeichnete aber diesen Lob als Missverständnis: die tschechische Regierung habe sich dazu direkt nämlich nicht verpflichtet.