Senat billigte Gesetz über Eheschließung und registrierte Partnerschaft der Ausländer

Die Bedingungen für die Eheschließung oder die registrierte Partnerschaft der Ausländer werden wahrscheinlich bedeutend einfacher sein, als ursprünglich vom Kabinett geplant wurde. Die Obere Parlamentskammer billigte heute das Gesetz über registrierte Partnerschaft in einer Fassung, die zuvor vom Abgeordnetenhaus bedeutend geändert wurde. Mit der ursprünglich vorgeschlagenen Regelung wollte die Regierung gegen fingierte Ehen kämpfen. Die Untere Parlamentskammer stellte sich jedoch dagegen. Von den Bedingungen wurde nur die Pflicht der Ausländer beibehalten, bei Eheschließung oder offizieller Eintragung der Partnerschaft eine Bestätigung über den legalen Aufenthalt in Tschechien vorzulegen. Das Kabinett hat unter Zeitdruck die Änderungen akzeptiert. Ein Teil des Gesetzes soll schon ab 1. Juli in Kraft treten.