Sorgerechtsstreit: EU-Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet gegen Tschechin

Im Sorgerechtsstreit zwischen Eva Michaláková und Norwegen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag zugunsten Norwegens entschieden. Nach der Ansicht der Richter habe das norwegische Gericht ausreichend begründet, warum es Michaláková das Sorgerecht für ihre beiden Söhne entzogen hat. Norwegen habe gegen den entsprechenden Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht verstoßen, hieß es. Michalákovás Rechtsanwältin kündigte an, das Verfahren vor der Großen Kammer des EGMR fortsetzen zu wollen.

Das norwegische Jugendamt entzog der in Norwegen lebenden Tschechin Eva Michaláková vor mehr als zehn Jahren das Sorgerecht für ihre beiden Kinder. Als Grund nannten die Beamten Missstände in der Familie und den Verdacht auf sexuellen Missbrauch der Jungen.