Tschechien votiert gegen Mindestrechte für Beschuldigte in der EU
Unter anderem wegen des Widerstandes der Tschechischen Republik ist die Einführung von Mindestrechten für Beschuldigte in Strafverfahren innerhalb der EU gescheitert. Mit weiteren fünf EU-Ländern zusammen lehnte Tschechien am Mittwoch in Luxemburg einen Plan ab, wonach Beschuldigte und Angeklagte überall das Recht auf Dolmetscher und Anwalt sowie Informationen über den Verfahrensstand in ihrer Sprache bekommen hätten. Der stellvertretende tschechische Justizminister Martin Moulis begründete die ablehnende Haltung gegenüber der Presseagentur CTK damit, dass man keinen Kompromiss finden konnte.
Die sechs Staaten, die den Beschluss blockiert haben, halten die EU nicht zuständig in der Frage der Mindestrechte. Diese seien bereits in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte festgeschrieben.