Tschechien will sich als Nebenkläger an EU-Verfahren gegen Ungarn beteiligen

Tschechien hat Ende Januar den Antrag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestellt, sich als Nebenkläger an dem Verfahren gegen Ungarn wegen dessen Gesetz zur nationalen Souveränität zu beteiligen. Dies bestätigte das tschechische Außenministerium am Dienstag auf Anfrage der Presseagentur ČTK.

Die Europäische Kommission hatte im vergangenen Oktober Klage gegen Ungarn wegen Verstoßes gegen das EU-Recht eingereicht. Der Vorwurf bezieht sich auf das Gesetz zur nationalen Souveränität, das die Regierungspartei Fidesz vorgelegt und das Parlament in Budapest im Dezember 2023 genehmigt hatte. Es verbietet unter anderem die Finanzierung ungarischer Parteien aus dem Ausland und sieht ein Amt vor, dass ausländische Einflüsse auf die einheimische Politik aufdecken soll.

Dem Sprecher des tschechischen Außenministeriums, Daniel Drake, zufolge hat Prag Informationen, dass sich weitere zwölf EU-Staaten an dem Verfahren gegen Ungarn beteiligen werden.