Tschechiens Produzenten enttäuscht über Namensverbot für Streichbutter
Am Donnerstag wurde beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein Urteil gesprochen, das vor allem die tschechischen Lebensmittelhersteller nicht begeistert hat. Dem Urteil zufolge müssen sie ein hierzulande sehr beliebtes Milchprodukt umbenennen: die so genannte Streichbutter (Originalbezeichnung: pomazánkové máslo) darf nicht mehr die Bezeichnung Butter im Namen tragen.
„Wenn ich mir nur vor Augen führe: Ungefähr im Jahr 1977 habe ich begonnen, die Streichbutter herzustellen – ich war einer der ersten in der Republik –, dann haben wir es zu einer echten tschechischen Spezialität entwickelt, und jetzt verbietet man uns den Namen. Ich bin enttäuscht, und ich schüttle nur den Kopf über den Gerichtshof, dass er sich mit solchen Dingen befasst.“
Für Teplý liegt der Fehler aber auch auf Seiten der tschechischen Diplomatie, die es nicht verstanden habe, ein heimisches Produkt in der EU zu verteidigen. Der Direktor der Milchwerke im ostböhmischen Choceň, Pavel Marek, hingegen mahnt zur Einsicht:„Das Gerichtsurteil müssen wir respektieren, beziehungsweise unsere Gesetzgeber müssen jetzt eine Lösung finden, damit das Wort Butter nicht mehr im Namen auftaucht.“
Doch um was geht es eigentlich? Der Europäische Gerichtshof hat bemängelt, dass die tschechische Streichbutter keinen Milchfettgehalt von 80 Prozent habe, sondern nur auf knapp 30 Prozent komme. Und damit sei die „pomazánkové máslo“ eben kein Produkt mehr, dass man in die Kategorie Butter einstufen könne. Dem Gericht zufolge handelt es sich bei dem tschechischen Brotaufstrich nur um „streichfähiges Fett“. Dem aber widerspricht Michal Němec von der tschechischen Lebensmittelkammer:
„Ich bin nicht damit einverstanden, hier nicht mehr von Butter zu sprechen. Es ist ein Erzeugnis, das in technologischer Hinsicht wie Butter bearbeitet wird, wie bei der Butter wird auch hier Sahne verbuttert. Einmalig aber ist, dass das Produkt dank der außergewöhnlichen Technologie einen begrenzten Fettgehalt hat, was aber gut ist, wenn man sich diätbewusst ernährt.“Das tschechische Landwirtschaftsministerium analysiert momentan den Urteiltext und wird eventuell Schritte unternehmen, um den zuständigen tschechischen Erlass für Milch und Milchprodukte zu ändern, der laut dem Gericht den EU-Vorschriften widerspricht. Im Ministerium ist man andererseits ungehalten darüber, dass anderen Ländern für landestypische Spezialitäten Ausnahmeregelungen gestattet wurden, Tschechien aber nicht:
„Wir denken, dass dies eine Diskriminierung für unsere Produzenten ist. Denn in der Vergangenheit sind einigen EU-Mitgliedsstaaten und somit auch Produzenten dieser Staaten tatsächlich solche Ausnahmeregelungen gewährt worden – Ausnahmeregelungen für Produkte, die nicht den geforderten Fettgehalt aufwiesen. Den tschechischen Herstellern aber ist diese Ausnahme nicht zugebilligt worden“, sagte der stellvertretende Landwirtschaftsminister Martin Hlaváček.Der Vizeminister verwies aber ebenso darauf, dass man jetzt erst einmal die offizielle Urteilsbegründung abwarte. Und einen kleinen Funken Hoffnung gibt es noch, so Hlaváček:
„Wir sind der Meinung, dass das übliche Prozedere noch nicht abgeschlossen und eine offizielle Entscheidung noch nicht gefallen ist. Und das gibt uns eventuell in Zukunft die Möglichkeit, einen erneuten Antrag auf eine Ausnahmeregelung zu stellen.“