Tschechiens Verfassungsgericht stärkt Quellenschutz von Journalisten
In Tschechien können Journalisten den Behörden die Quelle einer bestimmten Information verschweigen, ohne dafür bestraft werden zu dürfen. Das entschied das Verfassungsgericht in Brno/Brünn am Dienstag in einem Grundsatzurteil. Im vorliegenden Fall war ein Reporter für einen Bericht über einen ungeklärten Mord mit einem Bußgeld von rund 1350 Euro belegt worden, weil er sich weigerte, der Polizei die Herkunft von Zitaten preiszugeben. Nachdem er mit einem Einspruch vor einer niedrigen Instanz gescheitert war, hatte sich der Journalist an das Verfassungsgericht gewandt. Dieses gab ihm jetzt Recht. "Der Reporter hat der Polizei freiwillig und von sich aus alle Zitate übergeben, lediglich die Quelle aber nicht verraten", sagte Richter Vojen Güttler in der Urteilsbegründung. "Der Journalist hatte dies seiner Quelle versprochen, nichtsdestotrotz hat er ein Maximum dafür getan, dass die Polizei die Quelle auch hätte allein ermitteln können." Mit dem Bußgeld hätten die Behörden gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen, entschied das Gericht.