Tschechischer Senat billigt zwei neue Verfassungsrichter
Der tschechische Senat hat die Ernennung von zwei neuen Verfassungsrichtern durch Staatspräsident Petr Pavel gebilligt. So sollen der Jurist und Soziologe Jiří Přibáň von der Universität in Cardiff und der Richter Tomáš Langášek vom Obersten Verwaltungsgericht in die höchste juristische Institution des Landes aufgenommen werden.
Die beiden Juristen ersetzen Verfassungsrichter, die in diesen Tagen aus dem Amt scheiden und von Präsident Pavel nicht wieder vorgeschlagen wurden. Eine Amtszeit eines Verfassungsrichters in Tschechien beträgt zehn Jahre. Eine Wiederwahl ist uneingeschränkt möglich.