Tschechischer Staat will kostenlose Unterbringung von Flüchtlingen einschränken

Das Arbeitsministerium plant, die kostenlose Unterbringung von Flüchtlingen in Notunterkünften in Wohnheimen oder Pensionen auf höchstens 150 Tage zu beschränken. Nach fünf Monaten müssten sie entweder weiterhin selbst für ihren Aufenthalt zahlen oder anderswohin umziehen. Dies wird in einer Änderung des Gesetzes "Lex Ukraine" vorgeschlagen.

Einige Ministerien, Regionen oder Arbeitgeber sind mit der vorgeschlagenen Änderung nicht einverstanden und fordern eine Überarbeitung. Ihrer Meinung nach gebe es auf dem Markt nicht genügend freie Wohnungen, in die die Geflüchteten umziehen könnten. Sie warnen vor einer Verschlechterung der Lage der Flüchtlinge und vor einem Handel mit der Armut.

Laut den Unterlagen zur Novellierung des Gesetzes leben derzeit rund 70.000 Flüchtlinge aus der Ukraine in Notunterkünften. Der Staat zahlt 300 bis 350 Kronen pro Person und Nacht in diesen Einrichtungen.