Tschechisches Abgeordnetenhaus erkennt Holodomor in der Ukraine von 1932–1933 als Genozid an

Das tschechische Abgeordnetenhaus hat den Holodomor in der Ukraine von 1932–1933 als Genozid am ukrainischen Volk anerkannt. Die Abgeordneten haben am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss gebilligt. Darin wird der sogenannte Holodomor als Verbrechen, Massenunterdrückung und Verletzung der Menschenrechte und Freiheiten aufs Schärfste verurteilt.

Der Begriff Holodomor bezeichnet den Teil der Hungersnot in der Sowjetunion in den 1930er Jahren. In der Ukraine fielen dem Hunger schätzungsweise drei bis sieben Millionen Menschen zum Opfer.