Tschechisches Abgeordnetenhaus verabschiedet neues Waffengesetz

Das tschechische Abgeordnetenhaus hat am Freitag eine Novellierung des Waffengesetzes verabschiedet. Es verpflichtet Waffenverkäufer, verdächtige Käufe zu melden. Zudem ermöglicht es, dass jemandem seine Waffe aus Sicherheitsgründen entzogen wird, und es sieht kürzere Intervalle der ärztlichen Untersuchungen von Waffenbesitzern vor. Entgegen der Pläne des Innenministeriums behielten die Parlamentarier die bestehenden Bestimmungen zum Recht auf Erwerb, Besitz und Tragen von Waffen bei. Der Gesetzestext muss nun vom Senat verhandelt werden.

Hinsichtlich des Amoklaufs an der Prager Philosophischen Fakultät wurden von den Abgeordneten keinerlei Änderungsvorschläge für die Novelle mehr aufgenommen. Vielmehr wurde mit Innenminister Vít Rakušan (Stan) vereinbart, dass einige der Vorschläge noch in diesem Jahr durch eine Teilnovellierung des Gesetzes eingeführt werden sollen.